10.12.2003

Worum es geht?

Das Studium an den Hochschulen in Deutschland dauere zu lange, heißt es häufig. Als Konsequenz wird in immer mehr Bundesländern überlegt, so genannte LangzeitstudentInnen mit speziellen Studiengebühren zu bestrafen. Solche »Langzeit-Studiengebühren « gibt es bislang nur in Baden-Württemberg und seit dem Sommersemester 2003 auch in Niedersachsen und im Saarland. In einigen anderen Ländern gibt es bereits entsprechende Planungen oder Gesetze zur Einführung von »Langzeitgebühren«. Wer sind eigentlich diese LangzeitstudentInnen? Wann ist ein Studium zu lange? Wie viele LangzeitstudentInnen gibt es? Aus welchen Gründen verlängert sich ein Studium? Welchen Nutzen haben Strafmaßnahmen? Diese und andere Fragen wollen wir in der vorliegenden Broschüre [1]beantworten. Unser Ziel ist, die Diskussion zu versachlichen und simplen Schuldzuweisungen Fakten und Argumente entgegenzusetzen. Die bereits vorhandenen praktischen Erfahrungen aus Baden-Württemberg werden im Folgenden für Beispiele herangezogen.

Diese Broschüre behandelt ausschließlich Gebühren für LangzeitstudentInnen. Zur Problematik allgemeiner Studiengebühren kann die vorangegangene ABS-Broschüre Nr. 2[2] zu Rate gezogen werden.

Quellenangaben in diesem Text sind in der Literaturliste auf dieser Seite näher angegeben. Hier könnt Ihr auch weitere Literatur zum Thema finden.

An der Broschüre 2 haben mitgearbietet: Gunnar Baar, Olaf Bartz, Jörg Beger, Raphaela Häuser, Klemens Himpele, Beate Jörger, Anja Krause, Christian Schneijderberg, Sebastian Schröder, Beate Schulz, Markus Struben



Links:
[1] http://abs-bund.de/argumente/0018/
[2] http://abs-bund.de/argumente/0001/

Aktionsbündnis gegen Studiengebühren - http://abs-nrw.de/argumente/langzeit/0011.html - Ausdruck erstellt am 11.10.2006, um 14:49:44 Uhr