- Ihr müsst Widerspruch gegen die Erhebung der Verspätungsgebühr einlegen
- Im Widerspruch bitten wir die Hochschule, den Widerspruch nur dann zu bescheiden, wenn ihm in vollem Umfang abgeholfen werden kann, also wenn Ihr recht bekommt. Andernfalls sollen sie den Widerspruch liegen lassen, bis die entsprechende Klage entschieden ist. Lässt sich die Hochschule darauf ein, dann müsst Ihr erstmal nichts machen.
- Wenn Ihr einen Widerspruchsbescheid erhaltet, dann müsst Ihr Klage einreichen. Da wir nicht davon ausgehen, dass das nötig ist, stellen wir das Formular erst bei Bedarf zur Verfügung. Bitte meldet Euch bei [email protected][1] enn Ihr einen Widerspruchsbescheid erhaltet.
ACHTUNG: Die Klagen werden nicht an allen Standorten durchgeführt, sondern nur da, wo die Gebühren besonders hoch sind. Die entsprechenden Formulare findet Ihr hier.
Links:
[1] mailto:
[email protected]