17.04.2002

Stellungnahme von GEW und ABS zur 6. HRG-Novelle

Studiengebührenregelung muss nachgebessert werden

Gemeinsame Presseerklärung der Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft (GEW) und des Aktionsbündnis gegen Studiengebühren (ABS) - beim fzs zur Anhörung zur 6. Novelle des Hochschulrahmengesetzes

Am heutigen Mittwoch fand in Berlin die Anhörung zur 6. Novelle des Hochschulrahmengesetzes (HRG) statt. Zur Diskussion stand dabei auch eine Regelung zur Festschreibung vom Studiengebühren. Nach einem Vortreffen am gestrigen Dienstag erklären dazu Gerd Köhler, vom Hauptvorstand der GEW, und Christian Schneijderberg, Geschäftsführer des ABS:

Mit der 6. HRG-Novelle ist die Forderung der GEW und des ABS nach einer bundeseinheitlichen Regelung zum Verbot von Studiengebühren aufgenommen, jedoch nicht voll erfüllt worden. Mit der angestrebten Regelung verfehlt die Bundesregierung das von Ministerin Bulmahn genannte Ziel der Gebührenfreiheit für das Erststudium. Es besteht erheblicher Nachbesserungsbedarf.
Die Absicherung des gebührenfreien Erststudiums ist bereits durch Satz 1 "Das Studium bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss und das Studium in einem konsekutiven Studiengang, der zu einem weiteren berufsqualifizierenden Abschluss führt, ist studiengebührenfrei" nicht gewährleistet. Der Regelungsgehalt dieser unzureichenden Formulierung wird mit Satz 2 "In besonders begründeten Fällen kann das Landesrecht Ausnahmen vorsehen" komplett in Frage gestellt. Damit werden die bereits in Baden-Württemberg eingeführten und in anderen Bundesländern geplanten Strafgebühren, die sogenannten "Langzeitstudiengebühren" festgeschrieben.
Beide Organisationen fordern die Streichung des 2. Satzes, da er den Ländern Tür und Tor zur Einführung von Studiengebühren öffnet. Damit wäre zumindest das Erststudium gebührenfrei und vor dem willkürlichen Zugriff der LänderministerInnen gesichert. Durch die Streichung des 2. Satzes wäre auch ein weiteres Ziel von Ministerin Bulmahn verwirklicht: die Schaffung von Rechtssicherheit für die StudentInnen. Die vom Grundgesetz geforderte bundesweite Gleichheit der Lebens- und Arbeitsbedingungen ist nur so zu erreichen.
Des weiteren hätten beide Organisationen eine Regelung zum dem von vielen Bundesländern vorangetriebenen Wildwuchs von Verwaltungs- und Benutzungsgebühren an den Hochschulen, die verkappten Studiengebühren gleichkommen, begrüßt. Schon jetzt kommen die StudentInnen für ca. ein Drittel der Hochschulausbildung selbst auf, und die Nichtregelung solcher Gebühren treibt dies weiter in die Höhe. Auch hier gibt es Nachbesserungsbedarf.

Aktionsbündnis gegen Studiengebühren - http://abs-nrw.de/presse/0138.html - Ausdruck erstellt am 11.10.2006, um 13:53:57 Uhr