25.04.2002

HRG-Novelle beschlossen

ABS startet bundesweite Kampagne

Geschafft! rot-grün führt Studiengebühren schon für das Erststudium ein

ABS startet bundesweite Aufklärungskampagne
www.gute-bildung.de/plakate

Am heutigen Donnerstag hat der Bundestag die 6. Novelle zum Hochschulrahmengesetz (HRG) verabschiedet. Dazu erklärt Christian Schneijderberg, Geschäftsführer des Aktionsbündnis gegen Studiengebühren (ABS) - beim fzs:

Nun hat es rot-grün doch noch geschafft die Erhebung von Studiengebühren für das Erststudium gesetzlich abzusichern. Damit hat rot-grün nicht nur das Wahlversprechen von 1998, die Parteitagsbeschlüsse und den Koalitionsvertrag nicht erfüllt. Rot-grün ist sogar einen Schritt weiter gegangen und erlaubt mit dieser Novelle die Erhebung von Studiengebühren für die Zeit vor dem Erreichen des ersten berufsqualifizierenden Abschlusses.
Dabei irritiert, das sowohl SPD wie auch Bündnis 90/Die Grünen in ihrem Wahlprogramm für die Bundestagswahl 2002 die Erhebung von Studiengebühren für das Erststudium ablehnen.
Die Erhebung von Studiengebühren ist aus gesellschafts-, sozial- und bildungspolitischen Gründen abzulehnen. Studiengebühren lösen kein einziges Problem, sondern verschärfen die Krise unseres Bildungssystems.

Eine ausführliche Stellungnahme finden Sie unter:
http://217.115.141.21/projekte/gute-bildung/presse/presse.php?id=15

Aktionsbündnis gegen Studiengebühren - http://abs-nrw.de/presse/0156.html - Ausdruck erstellt am 11.10.2006, um 13:52:32 Uhr