02.08.2004
Land NRW plant weitere Abzocke an Studierenden
Gesetzentwurf sieht weitere Strafgebühren vor
Das Land NRW plant mit dem "Gesetz zur Weiterentwicklung der Hochschulreform" (HWRG NW) ein weiteres Abkassieren der Studierenden. Dies geht aus einem Gesetzentwurf des Ministeriums für Wissenschaft und Forschung hervor. Zusätzlich zu den 650 Euro Studiengebühren sollen künftig Gebühren für das verspätete Rückmelden und die Zweitschrift von Dokumenten, etwa des Studierendenausweises, erhoben werden können, die über den tatsächlichen Verwaltungsaufwand hinausgehen. Bereits im Studienkonten- und -finanzierungsgesetz war eine Regelung enthalten, nach der 25 Euro für das verspätete Rückmelden sowie Zweitschriften von Dokumenten kassiert werden sollte. Nachdem das Aktionsbündnis gegen Studiengebühren dagegen Klage erhoben hatte wurden die Gebühren dem vermeintlichen Verwaltungsaufwand angepasst. Die Zweitschriften kosten jetzt in der Regel um die 10 Euro. Ein Verfahren gegen die Universität zu Köln, die 21 Euro für das verspätete Überweisen der Rückmeldung haben will, ist vor dem Verwaltungsgericht in Köln noch anhängig. "Offensichtlich geht das Ministerium davon aus, diese Klage zu verlieren", so Klemens Himpele, Geschäftsführer des Aktionsbündnisses gegen Studiengebühren (ABS). Daher sollen die Gebühren künftig nicht mehr für den Verwaltungsaufwand sondern als "erzieherische Maßnahme" erhoben werden. So heißt es in der Begrünung zum Gesetzentwurf:
"Bislang ist die Zweitausfertigungs- und Verspätungsgebühr als Aufwandsgebühr entsprechend dem jeweiligen Maß des Verwaltungsaufwandes ausgestaltet. Durch die Änderung ist gewährleistet, dass anhand der drohenden Gebühren die Studierenden dazu veranlasst werden, mit den in § 11 Nr. 1 genannten amtlichen Dokumenten pfleglich umzugehen sowie sich fristgerecht einzuschreiben oder zurückzumelden"
"Ich gehe nicht davon aus, dass das Ministerium die Gründe für den Verlust eines Studierendenausweises evaluiert hat", so Klemens Himpele. "Diebstahlopfer werden so doppelt bestraft." Auch das Kassieren der Gebühren, wenn man etwa den Semesterbeitrag einen Tag zu spät überweist, nennt Himpele eine "zynische Abzocke". "Überall kosten Mahnungen etwa einen Euro, beim Land NRW soll eine beliebige Höhe möglich sein?"
Das Aktionsbündnis gegen Studiengebühren geht davon aus, dass das Land mit den versteckten Studiengebühren die Gelder wieder einnehmen will, die Aufgrund der am Widerstand des ABS gescheiterten versuchten ersten Abzocke fehlen. "Das Motto der Landesregierung scheint zu sein: Kämpfe bloß nicht für dein Recht, sonst ändern wir das Gesetz und kassieren trotzdem."
Das ABS sieht so in Teilen des Gesetzentwurfes zum HRWG ein Eingeständnis in die eigene schlechte Arbeit beim Studienkonten- und -finanzierungsgesetz. "Wir fordern das Land daher erneut auf, dass Studienkonten- und -finanzierungsgesetz zurückzunehmen und ein generelles Gebührenverbot im Hochschulgesetz NRW zu verankern." Da das Gesetz gerade überarbeitet wird, fordert das ABS mindestens die Entfernung der gröbsten Widersprüche aus dem Studienkonten- und Finanzierungsgesetz sowie die Umsetzung der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtes Köln vom 19. Juli 2004. Hier hatten vom ABS betreute Klägerinnen Recht bekommen, die in der Vergangenheit innerhalb der ersten beiden Semester (Orientierungsphase) einen Studiengangwechsel vollzogen hatten. Diese Zeit darf bei der Berechnung des gebührenfreien Studienzeitraumes nicht angerechnet werden. "Das Gesetz ist mit der heißen Nadel gestrickt und hat nichts mit den gesellschaftlichen Realitäten zu tun. Deshalb muss es weg", so Klemens Himpele abschließend.
Aktionsbündnis gegen Studiengebühren - http://abs-nrw.de/presse/0560.html - Ausdruck erstellt am 11.10.2006, um 13:55:47 Uhr