24.11.2004
Studiengebuehren auf dem Pruefstand
Am 1. Dezember verhandelt das OVG Muenster über NRW-Regelung
Das nordrhein-westfälische Studienkonten- und -finanzierungsgesetz (StKFG) wird am kommenden Mittwoch erstmals vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster verhandelt. Dies markiert den vorläufigen Höhepunkt in der von den Studierenden angestossenen juristischen Auseinandersetzung.
"Wir sind sehr zuversichtlich, daß das OVG das Studienkontenmodell in großen Teilen ablehnen wird", erklärt Ernest Hammerschmidt, Geschäftsführer des bundesweiten Aktionsbündnis gegen Studiengebühren (ABS). Zusammen mit dem Landes-ASten-Treffen (LAT) NRW koordiniert das ABS die landesweite studentische Klagekampagne gegen Gebühren für sog. Langzeitstudierende, Zweitstudierende und Seniorenstudierende.
"Im Juli wurden vom Verwaltungsgericht Köln einige wegweisende Entscheidungen gefällt. Diese werden nun vor dem OVG Münster bestätigt werden",
fasst Hammerschmidt den bisherigen Verlauf des Rechtstreits zusammen. "Viele derzeitige Regelungen verstoßen klar gegen geltendes Recht. Da hilft auch der Weg durch die Instanzen nicht."
Vor allem die Regelung zum sog. privilegierten Wechsel, die einen Teil der Studierenden massiv benachteiligt, wurde vom Verwaltungsgericht Köln scharf verurteilt. Zur grundsätzlichen Rechtmäßigkeit der Studiengebühren mochte sich das VG Köln aber im Juli weitgehend nicht äußern. Dies soll sich am 1. Dezember ändern. Hammerschmidt: "Wir erwarten vom Gericht eine klare Aussage zur Unrechtmäßigkeit des Gesetzes. Schon das VG Gelsenkirchen hat in einer früheren Entscheidung betont, daß die Regelungen des Studienkontengesetzes zu unklar gefasst sind. Dies zusammen mit einigen anderen Schwächen z.B. im Gesetzgebungsverfahren ist Grund genug, das Gesetz in seiner Gesamtheit zu kippen."
Aktionsbündnis gegen Studiengebühren - http://abs-nrw.de/presse/0818.html - Ausdruck erstellt am 11.10.2006, um 13:57:14 Uhr