03.12.2004
ABS fordert Gebührenrückzahlung
Das MWF soll generelle Erstattung veranlassen
Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster fordert das Aktionsbündnis gegen Studiengebühren (ABS) die Rückzahlung der zu Unrecht kassierten Gelder. Ministerin Kraft hatte erklärt, auf weitere Rechtsmittel bezüglich der Orientierungsphase verzichten zu wollen. Daher müssen die Hochschulen unverzüglich vom Ministerium angewiesen werden, die eingezogenen Gebühren zu erstatten.
"Das Geld ist rechtswidrig eingetrieben worden. Deshalb erwarten wir einen Erlass des Ministeriums, der eine schnelle und unbürokratische Rücküberweisung an die betroffenen Studierenden vorsieht", so Klemens Himpele, einer der ABS-Koordinatoren der Klagen in NRW. Fehlerhafte Studienkonten müssen ebenfalls automatisch korrigiert werden, selbst dann, wenn Studierende seinerzeit keinen Widerspruch eingelegt haben. "Das OVG hat deutlich gemacht: Wer innerhalb der beiden ersten Semester das Fach wechselt, der kann dafür nicht bestraft werden. Das Ministerium ist nun gefordert", so Ernest Hammerschmidt, Geschäftsführer des Aktionsbündnis gegen Studiengebühren.
Das ABS fordert alle betroffenen Studierenden auf, Widerspruch gegen ihr Studienkonto einzulegen, so sie dies noch nicht getan haben. Die entsprechenden Formulare finden sich unter abs-nrw.de[1]
Links:
[1] http://abs-nrw.de
Aktionsbündnis gegen Studiengebühren - http://abs-nrw.de/presse/0822.html - Ausdruck erstellt am 11.10.2006, um 13:36:17 Uhr