26.01.2005
ABS fordert Laender zur Gebuehrenfreiheit des Studiums auf
Erhebliche Proteste angekuendigt
Karlsruhe. Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur 6. HRG Novelle
nimmt Sascha Vogt, Geschäftsführer des Aktionsbündnisses gegen Studiengebühren
(ABS), Stellung:
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass der Bund nicht die
Gesetzgebungskompetenz für ein bundesweites Verbot von Studiengebühren hat. Wir
bedauern dieses Urteil sehr, da aus unserer Sicht nun Verwerfungen in der
Hochschullandschaft und in der sozialen Zusammensetzung der Studierendschaften zu
befürchten sind.
Das Bundesverfassungsgericht hat nicht entschieden, ob Studiengebühren ein
sinnvolles hochschulpolitisches Instrument sind und ob diese eingeführt werden
müssen. Vielmehr ist es jetzt eine politische Entscheidung eines jeden
Bundeslandes. Wir rufen die Bundesländer dazu auf, von jeglichen Plänen zur
Einführung von Studiengebühren Abstand zu nehmen. Vielmehr ist auch jetzt eine
bundesweite Einigung notwendig, die aus unserer Sicht nur ein bundesweiter
Ausschluss von Studiengebühren sein kann. Alles andere wäre eine bildungspolitische
Katastrophe und ein sozialpolitischer Ausschluss von Unterprivilegierten von
Bildungschancen. Auch angeblich sozialverträgliche Modelle erfüllen ihren Namen
nicht. Vielmehr würde die hohe Verschuldung viele Menschen vom Studium abschrecken,
da die Belastung nach dem Eintritt ins Berufsleben zu hoch wäre.
Das Aktionsbündnis gegen Studiengebühren wird sich allen Plänen von
Landesregierungen zur Einführung von Studiengebühren entschieden entgegenstellen.
Wir sind auf alle möglichen Szenarien vorbereitet, dies beinhaltet eindeutig auch
bundesweit koordinierte Proteste von erheblichem Ausmaß an allen Hochschulen.
Bereits am Freitag wird das ABS im Rahmen einer Vollversammlung aller
Bündnispartner die nächsten Schritte festlegen.
Aktionsbündnis gegen Studiengebühren - http://abs-nrw.de/presse/1063.html - Ausdruck erstellt am 11.10.2006, um 14:01:13 Uhr