Aufgrund nicht nur politischer, sondern auch schwerer verfassungsrechtlicher Bedenken gegen die konkreten Gesetzentwürfe hat das ABS bei dem renommierten Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Wilhelm Achelpöhler, eine juristische Prüfung der Gesetzentwürfe in Auftrag gegeben.
Geprüft wurde unter anderem die Fragen des Vertrauensschutzes für bereits immatrikulierte Studierende, die Zulässigkeit der im Gesetzentwurf vorgesehenen besonderen Diskriminierung von ausländischen Studierenden vor dem Hintergrund aktueller EU-Rechtsprechung, eine möglicherweise auch rechtlich relevante besondere Benachteiligung von Frauen, sowie ein möglicher Verstoß gegen den „Internationalen Pakt über soziale und kulturelle Rechte“, der von der Bundesrepublik Deutschland ratifiziert wurde und international das Ziel der Gebührenfreiheit eines Hochschulstudiums festschreibt.
Die Ergebnisse dieser Prüfung wird das ABS gemeinsam mit Herrn Achelpöhler am Dienstag um 10:00 Uhr in der Landespressekonferenz in Düsseldorf vorstellen.
Da diese Fragen in allen Gesetzentwürfen auftauchen, wird das Rechtsgutachten für die Entwicklung der Studiengebührendiskussion im ganzen Bundesgebiet sicherlich von erheblicher Relevanz sein. Die Einführung von Studiengebühren steht auf der politischen Agenda, seit das Bundesverfassungsgericht am 26. Januar 2005 das bundesrechtliche Verbot von Studiengebühren für unzulässig erklärt hat. Bereits in der Verhandlung über das Studiengebührenverbot im Hochschulrahmengesetz hatte der Vorsitzende des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichtes Professor Hassemer angedeutet, dass sich das Gericht wohl bald wieder mit der konkreten Ausgestaltung von Studiengebühren beschäftigen müsse. Aus Sicht des ABS wird er mit dieser Ankündigung wohl Recht behalten.
Das ABS würden sich freuen, Sie am Dienstag begrüßen zu dürfen.