29.11.2005

Studiengebührenpläne wahrscheinlich verfassungswidrig

Rechtsgutachten zeigt schwere Mängel auf.

Ein heute vom Aktionsbündnis gegen Studiengebühren veröffentlichtes Rechtsgutachten zeigt schwere verfassungs- und europarechtliche Mängel der Gesetzentwürfe zu Studiengebühren in NRW und Baden-Württemberg auf. Wichtige Teile, vor allem der Bruch des Vertrauensschutzes für bereits immatrikulierte Studierende, aber auch Aspekte wie die zusätzliche Belastung von BAföG-EmpfängerInnen und Benachteiligungen für ausländische Studierende, seien rechtlich hochproblematisch. Wegen der Grundsätzlichkeit der geprüften Fragen hat dieses Urteil auch Auswirkungen auf andere Länder; zum Beispiel auf den inzwischen ebenfalls vorgelegten Gesetzentwurf aus Bayern. Erstattet wurde das Gutachten vom renommierten Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Wilhelm Achelpöhler, Münster.
„Die Gebührenpläne sind nicht nur politisch, sondern auch juristisch nicht zu halten“, kommentierte Jochen Dahm, Geschäftsführer des Aktionsbündnisses gegen Studiengebühren. Bereits in der Verhandlung über das Studiengebührenverbot im Hochschulrahmengesetz hatte der Vorsitzende des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichtes Professor Hassemer angedeutet, dass sich das Gericht wohl bald wieder mit der konkreten Ausgestaltung von Studiengebühren beschäftigen müsse. Aus Sicht des ABS wird er mit dieser Ankündigung warscheinlich Recht behalten. „Wenn die Gesetzentwürfe nicht zurückgezogen werden, werden wir das Land mit einer Klagewelle überziehen", so Amin Benaissa, ebenfalls ABS-Geschäftsführer.

Sie finden das Gutachten auf www.abs-bund.de[1] und den Regionalseiten des ABS.



Links:
[1] http://www.abs-bund.de/

Downloads


Aktionsbündnis gegen Studiengebühren - http://abs-nrw.de/presse/1603.html - Ausdruck erstellt am 11.10.2006, um 13:41:35 Uhr