Nachdem seinen Gebührenplänen durch ein gestern vorgestelltes Rechtsgutachten des Aktionsbündnisses gegen Studiengebühren schwere Verstöße gegen Verfassungs- und Europarecht nachgewiesen wurden, bleibt der Minister eine klare Reaktion schuldig.
„Von wegen gerichtsfest; Pinkwart muss den Gesetzentwurf zurückziehen“, fordert Daniel Houben, Koordinator des Landes-ASten-Treffen NRW „das ist politisch und juristisch für alle das Beste. Dass der Wissenschaftsminister Verwaltungs- und Verfassungsgerichtsentscheidungen vorwegnehmen kann, wage ich zu bezweifeln.“
ABS und LAT NRW erinnern daran, dass Herr Pinkwart schon in der Vergangenheit mit seinen rechtlichen Einschätzungen mehrfach erschreckende Ahnungslosigkeit bewiesen hatte. Dies war unter anderem mit der unmittelbar nach der NRW-Wahl aufgestellten Behauptung der Fall, bereits zum Sommersemester 2006 Gebühren einführen zu können. Das ABS hatte schon damals auf verfassungsrechtliche Bedenken hingewiesen und Recht behalten.
Jochen Dahm, ABS-Geschäftsführer, zeigte sich erstaunt über angebliche eigene Rechtsgutachten des Ministeriums.
„Wenn es diese Gutachten gibt, frage ich mich, warum sie nicht veröffentlicht werden. Dies erinnert stark an Baden-Württemberg. Auch dort bleibt ein Rechtsgutachten zu Studiengebühren, dass juristische Probleme aufzeigen könnte, bislang unter Verschluss." so Dahm.