Das ABS NRW ist auch mit einer eigenen Website erreichbar, unter abs-nrw.de. Dort gibt es weitere Informationen.
Auf Basis des „Hochschulfinanzierungsgerechtigkeitsgesetz“ (HFGG) erheben die meisten Hochschulen des Landes mittlerweile Studiengebühren. In Münster, wo dies zunächst zu verhindern war, müssen die Studierenden zum Wintersemester nun auch eine Gebühr in Höhe von 275 Euro entrichten. An der Fernuni Hagen wurde ein anderes, aber ebenfalls nicht entgeltfreies Modell fortgeführt, während internationale Studierende in Bonn einen zusätzlichen Strafbetrag („Betreuungsbeiträge“) zahlen müssen.
Die einzige größere Hochschule, die sich bis zum heutigen Tag klar gegen Studiengebühren gestellt hat, ist die FH Düsseldorf. Trotz mehrmaliger Abstimmung im Senat konnte keine Gebührensatzung verabschiedet werden.
Zu diesem Semester muss somit ein großer Teil der Studierenden eine Gebühr zahlen, auch wenn es vielfache rechtliche Bedenken gegen das Gesetz gibt. Dies führt sogar dazu, dass in Bielefeld die Uni eine gerichtliche Klärung finanziell unterstützt. Eine erste Klage u.a. unter Berufung auf den Sozialpakt der UN wurde in Minden abgewiesen, wogegen Berufung beim OVG eingelegt wurde. Während die Mindener Richter noch zu erkennen gaben, dass der UN-Sozialpakt eindeutig Bundesrecht sei, waren das Oberverwaltungsgericht Münster der Ansicht, dass der internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte lediglich Richtwertcharakter habe. Somit widersprachen das OVG u.a. auch dem Bundesverfassungsgericht, welches in einem früheren Urteil zu der Ansicht gelangt war, dass der UN-Sozialpakt den Rang eines Bundesrechtes besitzt. Gerade weil das Urteil der Münsteraner Richter nicht der Rechtssprechung des BVerfG entspricht, wird die klagende Paderborner Studierende Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einlegen.
Von dort ist es nur noch ein kleiner Schritt bis die Muster- und Sammelklagen, die von über 14.000 Studierenden eingereicht worden sind, in Karlsruhe verhandelt werden.
Die Muster- und Sammelklagen berufen sich u.a. auch auf den Gleichheitsgrundsatz. Denn in NRW kann jede Hochschule selbst entscheiden, ob und in welcher Höhe sie Studiengebühren von ihren Studierenden verlangt. Somit muss u.U. nicht an allen Hochschulen die gleiche Höhe entrichtet werden.
Zu Beginn des Wintersemesters ist die Zahl der Studierenden in NRW weiter zurückgegangen. Studierten 2003 noch deutlich über 500.000 Menschen zwischen Rhein und Ruhr, so sind es in diesem Wintersemester weit weniger als 400.000.
In der Vergangenheit gab es immer wieder Hinweise darauf, dass aus Sicht des Wissenschaftministers Pinkwart 500 Euro nur einen ersten Schritt darstellen. Dies zeigt, dass die juristische wie politische Auseinandersetzung mehr denn je von Nöten ist.