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ABS Nordrhein-Westfalen

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21.04.2004

Klage gegen 25 Euro Bescheide

Mit der Verabschiedung des Studienkonten- und -finanzierungsgesetzes zur Einführung so genannter Studienkonten ab 2004 bzw. 2007 wurden gleichzeitig die Gebühren erhöht, die für die Ausstellung einer Zweitschrift eines StudentInnenausweises und für die verspätete Zahlung des Semesterbeitrages (Semesterticket und Beiträge für StudentInnenwerk und StudentInnenschaft) erhoben werden: Das Verlieren des StudentInnenausweises oder die verspätete Zahlung des Semesterbeitrages sollte laut Gesetz 25 Euro kosten - und damit mehr als ein neuer Personalausweis.
 
Dagegen haben das Aktionsbündnis gegen Studiengebühren (ABS) und das Landes-ASten-Treffen (LAT) Klagen eingereicht. Die Gebühren für die Zweitschrift eines Studierendenausweises sind daraufhin landesweit deutlich reduziert worden und liegen teilweise unter 10 Euro. Die Klagen in dagegen wurden daher für hinfällig erklärt.
 
Die Verspätungsgebühr hingegen liegt zwischen 1,50 Euro und 21 Euro. Daher haben bzw. werden Studierende an einigen Hochschulen gegen diese Gebühr Klagen, an die Ihr Euch analog dem 650 Euro Klageverfahren anschließen könnt. Die entsprechenden Widerspruchsformulare für diese Hochschulen werden hier nach und nach bereitsgestellt.

Chancentod des Jahres

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