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10.12.2003

Langzeitstudium – was ist das?

Eine klare Definition des Begriffs existiert nicht. In der politischen Diskussion versteht man darunter meist das Überschreiten der so genannten Regelstudienzeit um mehr als vier Semester. Die Regelstudienzeiten belaufen sich an Universitäten überwiegend auf neun, an Fachhochschulen auf sechs Semester. Ein Langzeitstudium begänne demnach im 14. bzw. im 10. Semester. Die als Maßstab dienende so genannte Regelstudienzeit wurde Mitte der Siebzigerjahre erstmals definiert. Ihre ursprüngliche Intention bestand angeblich darin, die Hochschulen anzuhalten, ein Studium in einem gewissen Zeitrahmen überhaupt studierbar zu gestalten.

Dieses Ziel wurde bis heute verfehlt: Die Regelstudienzeit hat mit den real benötigten Zeiten zum Absolvieren eines Studiums kaum etwas zu tun, wie die Übersicht 1 mit einem Vergleich der Studiengänge an deutschen Hochschulen zeigt (die in der Übersicht 1 genannte Höchstförderungsdauer nach BAföG liegt sogar geringfügig über der Regelstudienzeit). Die Regelstudienzeit ergibt sich vielmehr aus relativ eng gesteckten Vorgaben im bundesweiten Hochschulrahmengesetz (§§ 11 und 19), die den normativen Charakter dieses Konstrukts deutlich machen.

Nicht festgelegt ist, ob bei Überlegungen zu Langzeitgebühren die gesamte Aufenthaltszeit an den Hochschulen berechnet werden soll oder nur die Studiendauer im jeweiligen Studienfach. Dies ist besonders für zwei Gruppen wichtig: zum einen für StudentInnen, die das Studienfach gewechselt haben, zum zweiten für AbsolventInnen an Fachhochschulen und Berufsakademien, die ihren Abschluss mit einem Universitätsabschluss aufstocken wollen. In Baden-Württemberg wird die gesamte Aufenthaltszeit im Hochschulsystem berechnet – auch wenn z. B. einige Semester in einem anderen Bundesland abgeleistet wurden. Das ist die härteste denkbare Variante von Langzeitgebühren.


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