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ABS Nordrhein-Westfalen

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15.02.2005

Mangelnde Information

Pro-Behauptung sechs: Studiengebühren seien im internationalen und europäischen Kontext üblich. Deutschland habe auf dem Gebiet eine absolute Sonderstellung.

Richtig ist: Von Studiengebühren als international üblicher Praxis und der deutschen Sonderstellung eines »kostenfreien« Studiums kann keine Rede sein!

Auch die Behauptung, in allen anderen vergleichbaren Ländern würden Studiengebühren erhoben, ist kein inhaltliches Argument. Viele Dinge, die »international üblich« sind, sind deswegen keineswegs zwangsläufig gesellschaftlich sinnvoll und nachahmenswert. Mit der Behauptung einer deutschen Sonderstellung – vorgebracht etwa vom sächsischen Ministerpräsidenten Georg Milbradt (Vgl. Sächsische Zeitung vom 15.11.2004) -  soll natürlich eine Anpassung an gängige internationale Gepflogenheiten forciert werden. »Kein bedeutendes Land in der Welt sieht schließlich davon ab, Gebühren an staatlichen Hochschulen zu erheben«, behauptet Artur Woll vom »Bund Freiheit der Wissenschaft« (Focus, 25. September 1995). Der Kontext dieser Argumentation ist eine bestimmte Auffassung von »Globalisierung «, aus der vermeintlich ein Zwang zur stärkeren Vergleichbarkeit der Arbeits- und Ausbildungsbedingungen entstünde; die Länder, die sich nicht anpassen würden, wären nicht mehr »konkurrenzfähig« etc. In Wahrheit werden aber nur in knapp der Hälfte von zwanzig untersuchten westeuropäischen Ländern Studiengebühren erhoben (Dohmen/Ulrich, 1996). Diese wiederum haben in den jeweiligen Ländern einen unterschiedlichen Stellenwert innerhalb komplexerer Bildungsfinanzierungsmodelle. So gehen etwa in den Niederlanden die Studiengebühren in die Berechnung des Lebenshaltungskostenindex ein, an dem sich wiederum die Höhe der staatlich bezuschussten Ausbildungsförderung bemisst (ähnlich in der Schweiz). In Belgien, Italien und Spanien gibt es umfangreiche Freistellungsmöglichkeiten.
In Großbritannien zeigt die Einführung der Studiengebühren katastrophale Auswirkungen auf die gesellschaftlich relevanten, aber nicht direkt ökonomisch verwertbaren Studiengänge. In Finnland wurde 1997 die generelle Gebührenfreiheit festgeschrieben – der Erfolg der finnischen Bildungspolitik lässt sich an der hohen »Studienanfängerquote von bis zu zwei Dritteln der gleichartigen Bevölkerung in Finnland [...]« ablesen (OECD nach BMBF, 2001, S. 5). Die Studiengebührenfreiheit, aber auch die Tatsache, dass dort rund 80 Prozent der StudentInnen eine staatliche Förderung erhalten (HIS, 2002) führt in diesem Land offensichtlich zu einer enormen Bildungsbeteiligung. Die Behauptung, Studiengebühren seien eine Voraussetzung für internationale Konkurrenzfähigkeit, ist falsch. Vielmehr zeigen die Vorgänge in Großbritannien sowie das PISA- und Euro-Student-Ergebnis Finnlands, dass Studiengebühren kontraproduktiv sind (vgl. hierzu auch Nagel 2004).


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