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14.06.2004

„Nachlaufende Studiengebühren“ und das System der Einkommensteuer

Die Bundesregierung und ihre Wahlversprechen ...
Die Bundesregierung und ihre Wahlversprechen ...

von Klemens Himpele


Zahlreiche Institutionen und Personen fordern derzeit die Einführung von „nachlaufenden Studiengebühren“ oder von Darlehens- bzw. Kreditmodellen, die das Bezahlen von Studiengebühren ab dem ersten Semester ermöglichen soll. Kritik an diesen Modellen wurde und wird zahlreich geübt (vgl. etwa http://www.abs-bund.de/hintergrund/nachlaufende/). Daher soll im Folgenden nur auf ein zentrales Argument eingegangen werden: Das der Gerechtigkeit.

Das Hauptargument der BefürworterInnen der Kredit-, Darlehens- oder Steueraufschlagsmodelle geht etwa so: Der Staat hat kein Geld und da AkademikerInnen über ein höheres Einkommen von ihrem Studium profitieren, ist es nur gerecht, dass sie dafür auch etwas bezahlen. Wenn diese Gebühren erst fällig werden, wenn mensch schon Geld verdient, dann sind diese als gerecht und sozial zu betrachten. Das klingt zunächst einleuchtend, lässt aber die Realität außen vor.

Zum Bildungsbegriff…
Zunächst liegt dem skizzierten Modell ein bestimmtes Bildungsverständnis zu Grunde: Das Studium wird als eine ökonomische Investition in das eigene Humankapital verstanden, deren „return on investment“ das spätere, zu erwartende Einkommen ist. Demnach muss schon die Studienplatzwahl unter einem Investitionskalkül – und nicht etwa nach persönlichen Fähigkeiten und Neigungen – erfolgen. Die Rechnung, die von potentiellen Studierenden gelöst werden muss, lautet: Werde ich später so viel mehr mit dem Studium verdienen, dass der nicht-Verdienst während des Studiums (Oppertunitätskosten) und die Schulden (Kredit für Studiengebühren) überkompensiert werden? Da diese Rechnung insbesondere für ökonomisch verwertbare Studiengänge aufgeht, wird es eine Konzentration in den entsprechenden Fächern (etwa Wirtschafts-, Natur- und Rechtswissenschaften) geben. Ein zweiter Punkt verstärkt diese Entwicklung: KreditgeberInnen brauchen Garantien, dass der ausbezahlte Kredit samt Schuldzinsen auch wieder zurückbezahlt wird. Die Sicherheit ist dort am höchsten, wo entweder ein ausreichendes Familienvermögen vorhanden ist oder die betreffende Person bestimmte Studiengänge wählt.

 …und zur Chancengleichheit
Das Studium wird demnach zumindest teilweise auf eine Kreditwürdigkeit reduziert. Zudem ist die Verschuldungsbereitschaft unterschiedlich hoch: Um so genannte bildungsferne Schichten nicht vom Studium abzuschrecken hat die Bundesregierung erst im Jahr 2001 eine Höchstgrenze für die Verschuldung durch das Bafög eingeführt. Dieser (unzureichende) Versuch würde durch kreditfinanzierte Studiengebühren a la Hochschulrektorenkonferenz konterkariert. Zudem müssten Bafög-EmpfängerInnen doppelte Schulden abtragen, was kaum als gerecht bezeichnet werden kann. Weitere Punkte verschärfen die soziale Selektion:

  • Wer die Gebühren direkt bezahlen kann, weil er/sie von Haus aus über das nötige Geld verfügt, spart sich die Schuldenzinsen.
  • Da Frauen im Durchschnitt nach wie vor weniger Geld verdienen als Männer und nach wie vor in den meisten Fällen die Kindererziehung übernehmen müssen sie weit länger ihre Schulden zurückbezahlen als Männer. In Australien gibt es ein Modell nachlaufender Gebühren. Eine Hochrechnung kommt zum Schluss, dass bei einer angenommenen Verschuldung von 20.000 australischen Dollar (AUD) Männer im Durchschnitt 17 Jahre, Frauen hingegen 51 Jahre lang ihre Studiengebühren-»Schulden« zurückzahlen müssen.

Das Steuersystem und die Finanzierung der öffentlichen Aufgaben
Ein Punkt bleibt in der ganzen Debatte säuberlich ausgespart: Das Einkommensteuersystem. Dieses ist in der Bundesrepublik progressiv ausgestaltet, d.h., wer mehr verdient bezahlt nicht nur absolut sondern auch relativ mehr Steuern. Unterstellt, einE AkademikerIn verdient in einem kürzeren Lebensabschnitt (das Studium braucht schließlich Zeit) gleich viel wie eine nicht-AkademikerIn in einem längeren Zeitraum, dann bezahlt der(die AkademikerIn mehr Steuern. Dies gilt immer dann, wenn ein höheres Einkommen in einem kürzeren Zeitraum bezogen wird, also für alle AkademikerInnen, die einen gut bezahlten Job bekommen. Dieser so genannte entgangene Glättungsvorteil der AkademikerInnen führt zu einer Refinanzierung des Studiums.

Über Wahrscheinlichkeiten
Mit einer Kreditfinanzierung der Studiengebühren würde man alle AkademikerInnen treffen – den studierten Taxifahrer und den Einkommensmillionär. Warum aber einE taxifahrende AkademikerIn mehr Abgaben bezahlen soll als der oder die nichtstudierte KollegIn leuchtet ebenso wenig ein wie die Verschonung eines nichtstudierten Einkommensmillionärs von der Mitfinanzierung der Hochschulen. Anders ausgedrückt: Es geht nie um diejenigen, die das Geld haben sondern um diejenigen, die – aus welchen gründen auch immer – keinen gute bezahlten Arbeitsplatz erhalten haben. Wenn es tatsächlich um Gerechtigkeit geht, dann kann dies nur über eine Anhebung des Spitzensteuersatzes geschehen.

Exkurs: Grenzsteuersatz im Einkommensteuersystem
Das deutsche Einkommensteuersystem ist ein so genanntes Grenzsteuersystem, d.h, jeder verdient Euro wird neu veranlagt. Ein Einkommensmillionär bezahlt für den Steuerfreibetrag (etwas über 7.000 Euro) keinen Cent Steuern, für den ersten Euro darüber den Eingangssteuersatz usw. Erst der rund 52.292 Euro (Alleinstehende) wird mit dem Spitzensteuersatz veranlagt. Wenn also – wie mehrfach geschehen – sowohl der Eingangssteuersatz als auch der Spitzensteuersatz gesenkt wird, dann entlastet man alle, die Spitzenverdiener jedoch doppelt. Dies muss durch eine Anhebung des Spitzensteuersatzes, den dann vermutlich auch viele AkademikerInnen bezahlen, rückgängig gemacht werden. Mit den daraus resultierenden Mehreinnahmen der öffentlichen Hand können unter anderem Hochschulen finanziert werden.

Ein halbwegs gerechtes System kann demnach nur durch eine öffentliche Finanzierung der Hochschulen gewährleistet werden. Durch eine entsprechende Ausgestaltung des Einkommensteuertarifes kann dafür Sorge getragen werden, dass diejenigen, die viel verdienen, auch entsprechend zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben beitragen. Staatliche Einnahmen müssen immer an der ökonomischen Potenz – also an Einkommen und Vermögen – festgemacht werden, nicht am formalen bildungsgrad.

Klemens Himpele ist Geschäftsführere des Aktionsbündnisses gegen Studiengebühren

Weitere Informationen: http://www.abs-bund.de/hintergrund/nachlaufende/


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