Seit dem Sommersemester 2004 gibt es für Studierenden grundsätzlich ein virtuelles Studienkonto. Dieses Konto besteht aus der aufgerundeten anderthalbfachen Regelstudienzeit - bei neun Semestern Regelstudienzeit beträgt das "Guthaben" also 14 Semester. Wessen Konto leer ist, oder wer keines eingerichtet bekommen hat, der oder die muss Studiengebühren in Höhe von 650 Euro zahlen.
Ausnahmen gibt es für diejenigen, die innerhalb ihrer ersten drei Semester ihr Studienfach gewechselt haben. Sie bekommen dann ein neues "Guthaben". Wer später wechselt, der/die muss für seinen zweiten Versuch mit den restlichen gebührenfreien Semestern auskommen. Für weitere Ausnahmen für die Erziehung von Kindern, Pflege von Angehörigen, Krankheit, Gremienarbeit etc. werden derzeit entsprechende Verordnungen im Bildungsministerium erarbeitet.
Alte Planungen für Studienkonten ab 2007
Ab 2007 sollte nach den Plänen der alten Landesregierung die Abrechnungseinheit für die Studienkonten die Semesterwochenstunde. Dann hätten die von der jeweiligen Prüfungsordnung vorgesehene Semesterwochenstundenzahl plus 25 Prozent zur Verfügung gestanden, die dann in der doppelten Regelstudienzeit hätte "verbraucht" werden dürfen. Ab dem ersten Tag eines Studiums wäre dann den StudentInnen bewusst sein, dass alles, was sie an der Hochschule tun, nach ökonomischen Kriterien wohl überlegt sein will. Alles sollte durch Online-Datenerfassungssystem (vgl. "UK-online" an der Universität Köln) und/oder Chipkarten überwacht werden. Und damit sich niemand allzu große Freiheiten in seiner Studiengestaltung nimmt, sorgen festgelegte Module, die aus Seminaren, Vorlesungen, Arbeiten und Klausuren bestehen können, dafür, dass die letzten Überreste an selbstbestimmtem Studium aus der Hochschule entfernt werden. Aus den bisherigen Diplom-, Magister- und Lehramtsstudiengängen werden dann Bachelor- und Masterstudiengänge werden, die sich bisher kaum mit inhaltlicher Überzeugung durchsetzen ließen.
Aktuelle Planung