16.01.2002
Rot-Grün will Studiengebühren im Hochschulrahmengesetz festschreiben
ABS-Pressemitteilung zu HRG Entwurf von Bulmahn
Bundesbildungsministerin Bulmahn möchte nach Informationen von dpa noch in dieser Legislaturperiode eine Gesetzesänderung des Hochschulrahmengesetzes vornehmen. In einem Entwurf, ist dabei auch die Erhebung
von Studiengebühren geplant. Dazu Christian Schneijderberg, Geschäftsführer des Aktionsbündnis gegen Studiengebühren (ABS):
Die Begrenzung des gebührenfreien Studiums auf einen bestimmten Zeitraum ist eine Verschlechterung zum bestehenden, generell gebührenfreien status quo des Studiums. Es sichert weder den gebührenfreien Zugang zu den Hochschulen, noch den gebührenfreien Abschluß des Studiums. Die Erhebung von Studiengebühren in
`besonders begründeten Fällen durch die Länder` öffnet der Erhebung von Studiengebühren oder der
Einführung von Bildungsgutscheinen Tür und Tor. Rot-grün sichert damit nicht die Zukunft der jungen Generation, sondern legt ihrer Zukunft mit solch einem falschen Gesetz immer neue Steine in den Weg.
Dieser Entwurf ist ein eindeutiges Eingestehen des Versagens von Ministerin Bulmahn und der rot-grünen Regierung. Zu Beginn der Legislaturperiode haben sie es nicht geschafft eine Gesetzesänderung zum Verbot von Studiengebühren auf den Weg zu bringen. Jetzt versuchen sie mit einer Mogelpackung und viel Schönreden dies zu überdecken.
Die anstehende Änderung des Hochschulrahmengesetzes mit der Festschreibung von Studiengebühren bedeutet einen Bruch der Wahlversprechen von rot-grün, des Koalitionsvertrages von rot-grün und der
wiederholten Beschlüsse des SPD-Parteitages, der erst im Herbst ein Verbot der Studiengebührenerhebung beschloß. Es ist ein Betrug an den WählerInnen der nicht ungestraft hingenommen werden wird. Im anstehenden Bundestagswahlkampf werden wir diesen Wortbruch thematisieren.