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ABS Nordrhein-Westfalen

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08.06.2004

Anwalt des ABS legt Beschwerde beim Oberveraltungsgericht ein

Das Verwaltungsgericht Köln hat gestern den Eilantrag eines vom Aktionsbündnis gegen Studiengebühren (ABS) und dem Landes-ASten-Treffen betreuten Studenten abgelehnt. Der betroffene Studierende ist an der Uni Bonn immatrikuliert und studiert im 13.Fachsemester, kommt aber wegen eines Fachrichtungswechsels im Sommersemester 1998 über die im Studienkonten- und –finanzierungsgesetz zulässige Grenze der 1,5fachen Regelstudienzeit. Das Gericht begründete seine Entscheidung mit dem Aktenzeichen 6 L 1092/04 unter anderem damit, dass die Studierenden „im Regelfall die Möglichkeit [haben], ihr Studium innerhalb des Übergangszeitraums gebührenfrei zu Ende zu bringen.“ Da dieser Übergangszeitraum 13 Monate und mithin rund 2 Semester beträgt wird deutlich, dass sich das Gericht mit der Materie nicht ausreichend beschäftigt hat. „In zahlreichen Fakultäten benötigt man alleine für die Abschlussarbeit und die Abschlussprüfungen zwei Semester“, so Klemens Himpele, Geschäftsführer des Aktionsbündnisses gegen Studiengebühren. „Ein Abschluss in der Übergangszeit war mithin nur möglich, wenn man bei Beschluss des Gesetzes bereits scheinfrei war und sich direkt zu den Prüfungen anmelden konnte.“

Das Aktionsbündnis gegen Studiengebühren (ABS) und das Landes-ASten-Treffen NRW bedauern die Entscheidung des VG Köln. Der Anwalt wird daher am heutigen Tage Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster einreichen.


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