Sehr geehrte Damen und Herren,
über eine Information der Studierenden über folgenden Sachverhalt in Ihrem Medium wären wir Ihnen sehr verbunden.
Bonussemester jetzt beantragen
Der Antrag für Bonussemester, deren Tatbestand vor dem Sommersemester 2004 lag, müssen in den meisten Fällen jetzt beantragt werden. Wer im Sommersemeter 2004 ordentlich immatrikuliert ist, der muss laut Studienkonten- und -finanzierungsgesetz Anträge auf Bonussemester bis zum Ende dieses Sommersemesters gestellt haben, ansonsten verfallen evtl. Ansprüche. In §9 der Rechtverordnung zum Studienkonten- und -finanzierungsgesetz heißt es: "Werden Umstände geltend gemacht, die vor Beginn des Sommersemesters 2004 eingetreten sind, so ist der Antrag auf Gewährung des Bonusguthabens spätestens bis zum Ablauf des Semesters zu stellen, zu dem für die Studierende oder den Studierenden erstmalig ein Studienkonto eingerichtet wird", was für die meisten dieses Sommersemester ist.
Bonussemester werden i.d.R. gewährt für
- die Pflege und Erziehung von minderjährigen Kindern im Sinne des § 25 Abs. 5 Bundesausbildungsförderungsgesetz, höchstens jedoch viermal in Höhe einer Regelabbuchung,
- die Mitwirkung als gewählte Vertreterin oder gewählter Vertreter in Organen der Hochschule, der Studierendenschaft oder der Studentenwerke, höchstens jedoch dreima in Höhe einer Regelabbuchung,
- die Wahrnehmung des Amtes der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten, höchstens jedoch dreimal in Höhe einer Regelabbuchung,
- studienzeitverlängernde Auswirkungen einer Behinderung oder schweren Erkrankung,
soweit keine Beurlaubung erfolgt.
Das Aktionsbündnis gegen Studiengebühren NRW und das Landes-ASten-Treffen NRW raten daher allen Studierenden, jetzt ihre Anträge auf Bonussemester zu stellen.