11.08.2004
ABS: Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht eingelegt
Der Anwalt des Aktionsbündnisses gegen Studiengebühren (ABS) - beim fzs ist in Berufung gegangen. Dabei geht es um den Fall einer Studentin der Fachhochschule Köln. Diese hatte in den achtziger Jahren ein Studium begonnen und abgebrochen, da sie sich um die Erziehung ihrer vier Kinder kümmerte. Als diese ein Alter erreichten, in dem es vertretbar war, einen Neustart zu wagen, begann die betroffene Studentin im Vertrauen auf die damals gesetzlich verankerte Gebührenfreiheit ein neues Studium an der FH Köln. "Diese Immatrikulation nahm sie im Vertrauen auf die damalige nordrhein-westfälische Rechtslage, dass Studiengebühren
nicht erhoben werden, vor“, sagte der ABS-Rechtsanwalt Wilhelm Achelpöhler.
Ihr Studium der Sozialarbeit hat sie zügig vorangetrieben und strebt dem Abschluss entgegen. Dies ist allerdings dadurch gefährdet, dass die Studentin seit dem Sommersemester 2004 Studiengebühren in Höhe von 650 Euro bezahlen soll. Das Aktionsbündnis gegen Studiengebühren hat gemeinsam mit der Studentin Klage beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht. Dieses befand am 19.07.2004 die Regelungen des Studienkonten- und -finanzierungsgesetzes für ausreichend, ließ jedoch Berufung zu. Nachdem das Urteil nun zugestellt wurde, hat das ABS gemeinsam mit der Klägerin entschieden, in Berufung zu gehen. „Die betroffene Familie kann sich nicht einmal einen Urlaub leisten“, sagte ABS-Geschäftsführer Klemens Himpele. „Daran wird deutlich, dass das Gesetz keineswegs irgendwelche Scheinstudierende trifft sondern beispielsweise Mütter vierer Kinder.“