12.10.2004
ABS sieht sich bestätigt: Studienkontenmodell in NRW mit katastrophalen Auswirkungen
Der Westdeutsche Rundfunk meldet heute in seinem Radioprogramm Eins Live den massiven Rückgang der Studierendenzahlen in NRW seit Einführung des Studienkonten- und -finanzierungsgesetzes (StKFG). Laut dieser Meldung seien allein an der Universität zu Köln im Sommersemester 2004 ca. 12.000 Studierende weniger eingeschrieben gewesen als noch im vorangegangenen Wintersemester.
"Unsere schlimmsten Befürchtungen haben sich bestätigt. In ganz NRW mussten ca. 70.000 bis 80.000 Studierende ihr Studium vorzeitig abbrechen, da sie sich die Strafgebühren von 1300,- EUR im Jahr schlichtweg nicht leisten konnten.", kommentiert Klemens Himpele, Geschäftsführer des Aktionsbündnis gegen Studiengebühren. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung, die das ABS schon vor der Umsetzung des StKFG vorausgesagt hatte, kritisiert Himpele die Landesregierung scharf: "Im Ministerium für Wissenschaft und Forschung scheint man sich nicht darüber im klaren zu sein, welche Auswirkungen dieses Gesetz für das Leben aller Studierenden dieses Landes hat. Es ist sowohl bildungs- als auch sozialpolitisch eine Katastrophe. Wir fordern daher weiter die Abschaffung des StKFG."
Ernest Hammerschmidt vom ABS, der für die Klagekampagne gegen das Studienkontengesetz mit verantwortlich ist, erklärt das Gesetz auch handwerklich für gescheitert. "Es wurde bereits mehrmals in der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte deutlich, daß die zum Gesetz gehörenden Verordnungen des Ministeriums nicht dem juristischen Anspruch an Gesetzesklarheit genügen. Es darf daher bezweifelt werden, ob das zuständige Personal tatsächlich geeignet ist, Rahmenbedingungen für das Leben von 500.000 jungen Menschen zu formulieren."
Besonders deutlich wurde das Verwaltungsgericht Köln in seiner Verhandlung verschiedener vom ABS unterstützter Musterklagen. Es ließ keinen Zweifel daran, daß sich einige der getroffenen Regelungen in keinster Weise mit geltendem Recht vereinbaren lassen und forderte das Ministerium im Anschluß auf, schriftlich Stellung zu verschiedenen Sachverhalten zu nehmen. "Das MWF hat es seit Juli nicht geschafft, dieser Aufforderung nachzukommen. Wir betrachten dies als Armutszeugnis für eine Landesregierung", so Hammerschmidt weiter.
Das ABS wird daher weiter an der zusammen mit dem Landes-ASten-Treffen (LAT NRW) durchgeführten juristischen Kampagne festhalten. Die nächsten Verhandlungen werden am 11. November vor dem VG Minden sowie am 1. Dezember vor dem OVG Münster stattfinden. "Wir sind zuversichtlich, daß auch bei diesen Verhandlungen in vielen Bereichen unserer Argumentation gefolgt werden und die Einziehung der Gebühren zumindest ausgesetzt wird", so Hammerschmidt. "Für tausende junge Menschen, die bisher unbegründet in die Arbeitslosigkeit oder in die Sozialhilfe geschickt wurden, kommt diese Hilfe natürlich zu spät."