Bonn. Als widersprüchlich und unsozial hat das Aktionsbündnis gegen Studiengebühren (ABS) den Vorschlag des Rats der Wirtschaftsweisen zur Einführung von Studiengebühren bezeichnet. Sascha Vogt, Geschäftsführer des ABS, sagte: "Die angeblich Weisen schlagen ein Modell vor, das sie selbst immer wieder entkräften. Das was auf dem Tisch liegt, ist undurchdacht, unsozial und in weiten Teilen eine stumpfsinnige Wiederholung von beliebten aber eben schlechten Argumenten zur Einführung von Studiengebühren."
Der Rat der Wirtschaftsweisen hatte sich in seinem am Mittwoch erschienenen Gutachten auf mehreren Seiten für die Einführung von Studiengebühren in Verbindung mit einem Kreditmodell ausgesprochen.
Aus Sicht des ABS wird beim vorliegenden Modell von mehreren Trugschlüssen ausgegangen: So kann die Tatsache, dass schon jetzt nur die wenigsten jungen Menschen aus bildungsfernen Schichten studieren, nicht zum Umkehrschluss führen, dass Studiengebühren sozial gerecht seien. Vogt: "Alle relevanten Studien zeigen, dass die finanziellen Möglichkeiten eine ausschlaggebende Variable für den Hochschulzugang sind. Bei der Einführung von Studiengebühren wäre die finanzielle Hürde dementsprechend höher. Die Folge: Bildungsfernen Schichten wird der Zugang zur Hochschule endgültig verbaut, das halten wir sozial- und bildungspolitisch für fatal." Diese Hürde kann aus Sicht des ABS auch nicht durch das vorgeschlagene Kreditsystem gemindert werden. Der Rat der Wirtschaftsweisen geht hierbei selbst von einer Verschuldung von rund 64.000 Euro bei einem sechsjährigen Studium aus. "Im Gutachten selbst wird darauf hingewiesen, dass Menschen aus einkommensschwächeren Haushalten eine höhere Verschuldungsangst haben. Wer also selbst zu diesem Ergebnis kommt, kann bei dieser ernormen Verschuldung nicht mehr ernsthaft von einem sozial gerechten Modell sprechen", so Vogt weiter.
Zusätzlich wird im Gutachten darauf hingewiesen, dass die Einführung von Gebühren an stetige staatliche Zuweisungen gekoppelt werden müssten, also ein Rückzug des Staates nicht erfolgen dürfe.
"Wir haben mehrfach auf internationale Erfahrungen hingewiesen, die das Gegenteil belegen: Natürlich wird sich der Staat aus der Finanzierung zurückziehen, wenn es andere Einnahmequellen für die Hochschulen gibt. Das kann schon allein wegen der Haushaltshoheit eines jeden Parlamentes niemand beeinflussen. Auch von daher ist der vorliegende Vorschlag bestenfalls Wunschdenken, hat also mit der politischen Realität nichts zu tun", sagte Vogt.
Auch die im Gutachten angesprochenen ordnungspolitischen Gründe für die Einführung von Gebühren, entbehren aus Sicht des ABS jeder jeder Grundlage. Angesprochen wird vor allen Dingen eine zu erwartende geringere Studienzeit der meisten Studierenden. Eine These,die aber durch valide empirische Belege nicht begründet werden kann. "Hier werden Thesen aneinander gereiht, die nicht belegbar sind. Hier werden Behauptungen aufgestellt, die nicht haltbar sind. Das ist kein Gutachten, das ist pure neoliberale Ideologie, die hier unter dem Deckmantel der Wissenschaftlichkeit verkauft werden soll", so Vogt abschließend.