Nach den neuesten Zahlen, die dem Aktionsbündnis gegen Studiengebühren (ABS) und dem Landes-ASten-Treffen NRW (LAT NRW) aus dem Ministerium für Wissenschaft und Forschung heute bekannt geworden sind, hat sich das Land beim Studienkontengesetz gehörig verrechnet. Zwar erhielten 133.185 Studierende im letzten Sommersemester von ihrer Hochschule einen Bescheid, dass sie 650 EUR Studiengebühren zahlen sollten, jedoch haben nur 42.990 tatsächlich gezahlt. Wenn man dies hochrechnet wird das Land nicht, wie im Haushalt vorgesehen, 90 Mio. EUR durch Studiengebühren einnehmen, sondern weniger als 60 Mio. EUR.
„Die größte bildungspolitische Katastrophe ist für uns, dass sich 59.838 Menschen exmatrikulieren mussten, nur weil sie sich 1300 EUR Strafgebühren im Jahr nicht leisten können“ empört sich Ernest Hammerschmidt, Geschäftsführer der ABS. Ministerin Kraft hatte noch vor kurzem genau diese Menschen als Karteileichen beschimpft. „Im Ministerium für Wissenschaft und Forschung scheint man sich nicht darüber im Klaren zu sein, welche Auswirkungen dieses Gesetz für das Leben aller Studierenden dieses Landes hat. Es ist sowohl bildungs- als auch sozialpolitisch eine Katastrophe. Wir fordern daher weiterhin die Abschaffung des StKFG."
Die Studierendensekretariate mussten im letzten Sommersemester 20.576 Widersprüche gegen die Gebührenbescheide bearbeiten. „Dies legte nicht nur den normalen Arbeitsablauf der Studierendensekretariate über Monate lahm, sondern belastet die Hochschulen auch finanziell in enormer Höhe. Es bleibt fraglich, ob das Land überhaupt einen Gewinn mit den Gebühren gemacht hat. Es ist viel wahrscheinlicher, dass es insgesamt noch draufgezahlt hat.“ erklärt Kay Reif, Koordinator des LAT NRW.
Das ABS hatte schon im Juni genau diese Entwicklung vorausgesagt. (siehe unsere Presseerklärung vom 17.6.2004,
http://abs-nrw.de/presse/0496/)
Am 1.12. werden nun erstmals vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster einige Klagen gegen Studienkonten verhandelt. Hammerschmidt: "Wir erwarten vom Gericht eine klare Aussage zur Unrechtmäßigkeit des Gesetzes. Schon das VG Gelsenkirchen hat in einer früheren Entscheidung betont, dass die Regelungen des Studienkontengesetzes zu unklar gefasst sind. Dies zusammen mit einigen anderen Schwächen zum Beispiel im Gesetzgebungsverfahren ist Grund genug, das Gesetz in seiner Gesamtheit zu kippen."
Sollten die Klagen gewonnen werden, so könnte dies für zehntausende Studierende bedeuten, dass sie ihre gezahlten Gebühren zurückerhalten würden.