Das Oberverwaltungsgericht Münster hat heute die ersten Urteile zum Studienkonten- und –finanzierungsgesetz gefällt. Das Gericht erklärte dabei das Gesetz grundsätzlich für verfassungskonform, kippte aber eine Einzelregelung, so dass mehrere Tausend Studierende jetzt ihre Studiengebühren zurückfordern können.
Das Aktionsbündnis gegen Studiengebühren (ABS) und das Landes-ASten-Treffen (LAT NRW), die die Klagen koordinieren, zeigten sich von der Grundsatzentscheidung enttäuscht. „Das Gericht hat heute zwei Punkte klargestellt“, so Kay Reif, Koordinator des LAT NRW. „Zum einen sollen sich Studierende nicht auf Aussagen der Landesregierung verlassen. Zum anderen sollen zwei Semester Übergangsfrist ausreichen.“ Hintergrund von Reifs Äußerungen ist die Tatsachen, dass die Landesregierung im Jahr 2000 Studiengebühren per Gesetz explizit ausgeschlossen hat. In diesem Vertrauen hatte sich eine Klägerin immatrikuliert. Zum zweiten ist der Zeitraum zwischen Verkündung des Gesetzes und erstmaligem Kassieren der Gebühr mit zwei Semester sehr kurz bemessen. „Die betroffene Studentin war zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens des Gesetzes im sechsten Fachsemester“, so Reif weiter. „Da ist es schlicht utopisch, in zwei Semestern abzuschließen.“
Das Oberverwaltungsgericht hat daneben die Berufung der Uni Köln und zwei Berufungen der FH Köln abgewiesen. Wie schon das Verwaltungsgericht Köln hält es das OVG für nicht zulässig, Studierende, die vor dem Sommersemester 2004 einen Fachrichtungswechsel in den ersten beiden Semestern vorgenommen haben, anders zu behandeln als Studierende, die dies erst danach taten. „Durch dieses Urteil können sich tausende Studierende die Studiengebühren zurückholen, die sie laut OVG zu unrecht bezahlt haben“, erläutert Ernest Hammerschmidt, Geschäftsführer des Aktionsbündnisses gegen Studiengebühren. „Dies ist ein schöner Erfolg.“
ABS und LAT NRW haben nach der Verhandlung angekündigt, Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht gegen die generelle Zulässigkeit einlegen zu wollen. „Zudem kämpfen wir in den noch ausstehenden Verhandlungen um die Ausgestaltung von Sonderregelungen, die es Studierenden ermöglichen könnten, die Gebühren nicht zu zahlen oder zurückzuerhalten.“ erklärt Hammerschmidt abschließend.