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ABS Nordrhein-Westfalen

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13.12.2004

Anwalt des ABS NRW legt Berufung ein

Der Anwalt des Aktionsbündnisses gegen Studiengebühren NRW hat Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Münster gegen zwei Urteile des Verwaltungsgerichtes Minden eingelegt. Dabei geht es zum einen um einen so genannten Seniorenstudenten, zum zweiten um einen im AStA aktiven Menschen. Das Aktionsbündnis gegen Studiengebühren ist der Meinung, dass Menschen nicht auf Grund ihres Alters oder auf Grund eines besonderen Engagements in ASten und Fachschaften benachteiligt werden dürfen und Studiengebühren bezahlen müssen. Die derzeitige Regelung des Studienkonten- und -finanzierungsgesetzes sieht vor, dass Menschen über 60 Jahren Studiengebühren bezahlen müssen, egal, ob das ihr erstes oder 20stes Semester ist. Zudem kann so genannte Gremientätigkeit nur 3 Semester berücksichtigt werden, was mit der Realität wenige gemeinsam hat.
Eine weitere vor dem Verwaltungsgericht Minden entschiedene Klage hatte das ABS gewonnen. Hier ging es um die Frage, welche Kosten bei einem Härtefall berücksichtigt werden müssen. Siehe dazu: http://abs-nrw.de/presse/0762/

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