20.12.2004
Unrechtmaessig gezahlte Studiengebuehren jetzt zurueckfordern
Orientierungsphase gilt fuer alle Studierenden
Das Aktionsbündnis gegen Studiengebühren (ABS) stellt anläßlich des gewonnen Verfahrens zum Umgang mit dem sog. privilegierten Wechsel Formulare zur Forderung der Rückzahlung bereit.
Dabei geht es um ein Urteil des OVG Münster, nach dem allen Studierenden das Recht auf eine sog. Orientierungsphase von zwei Semestern am Beginn ihres Studiums eingeräumt werden muss. Die nordrhein-westfälische Landesregierung hatte eine solche im Studienkonten- und -finanzierungsgesetz (StKFG) zwar vorgesehen, sie aber für sog. "Altfälle" ausgeschlossen. Diese Ungleichbehandlung erklärte das OVG für nicht rechtmäßig.
"Alle Studierenden, die aufgrund dieses Umstandes Gebühren bezahlt haben, sollten diese nun zurückfordern", erklärt Ernest Hammerschmidt, Geschäftsführer des ABS. "Wer seinerzeit Rechtsmittel gegen den Gebührenbescheid eingelegt hat. bekommt das Geld automatisch zurück." Aber auch diejenigen Studierenden, die keinen Widerspruch eingelegt haben, können ihr Geld zurückerhalten.
Denn das Ministerium hat die Hochschulen angewiesen, auf Antrag die zu unrecht gezahlten Gebühren rückzuerstatten. "Wir begrüßen diesen Schritt ausdrücklich. Gerade wenn es um die Zukunft junger Menschen geht, würden wir uns mehr Sensibilität dieser Art wünschen.", bewertet Hammerschmidt die Entscheidung des MWF.
Um allen betroffenen Studierenden die Arbeit zu erleichtern, hat das ABS ein Formular erstellt, mit dem die Rückzahlung bei der Hochschule beantragt werden kann. Es ist zu finden auf der Webseite des ABS unter http://abs-nrw.de/downloads/