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ABS Nordrhein-Westfalen

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23.01.2005

Kein Spiel mit Bildung

ABS, fzs und PM-Bündnis: „Bundesweite Regelungen sind notwendig“

Berlin. „Wir werden an den Hochschulen umgehend über die Urteilsentscheidung informieren“, kündigt fzs-Vorstandsmitglied Nele Hirsch an. Wenn am 26. Januar das Bundesverfassungsgerichts die Entscheidung über die Klage gegen die 6. Novelle des Hochschulrahmengesetzes bekannt gibt, finden an rund fünfzig Hochschulen Vollversammlungen und Informationsveranstaltungen statt. Hier soll unter anderem eine bundesweite Resolution verabschiedet werden.

Außerdem planen die Studierenden auch einzelne Protestaktionen, um erneut ihre Forderung nach einem gebührenfreien Studium deutlich zu machen. „Wir setzen uns für einen offenen Hochschulzugang ein“, sagte Sascha Vogt, Geschäftsführer im Aktionsbündnis gegen Studiengebühren (ABS), „Studiengebühren stellen dagegen eine weitere Hürde zum Studium dar und werden nicht nur Kinder aus armen Familien sondern gerade auch aus der so genannten Mittelschicht von einem Studium abhalten.“

Die Klage bezieht sich außerdem auf die Absicherung der studentischen Interessenvertretung in Form der so genannten Verfassten Studierendenschaft. Sollte der Klage auch in diesem Bereich statt gegeben werden, befürchten die Studierenden massive Einschränkungen ihrer bisherigen Mitbestimmungsrechte. Katharina Volk, Geschäftsführerin im Bündnis für Politik- und Meinungsfreiheit: „Ohne Verfasste Studierendenschaft wären die Hochschulen um einiges ärmer. Es fehlte vor allem an gegenseitiger Unterstützung und Hilfe sowie an kritischer Reflexion politischer und wissenschaftlicher Prozesse.“


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