Nach dem gestern in Düsseldorf mehrere tausend Studierende, SchülerInnen, WissenschaftlerInnen und GewerkschafterInnen gegen die Gebührenpläne der Landesregierungen demonstriert haben, haben das Aktionsbündnis gegen Studiengebühren und das Landes-ASten-Treffen heute noch einmal ihre Kritik am Gesetzentwurf erneuert. Sie weisen anlässlich der ersten Lesung insbesondere auf vier Punkte hin:
1) Nicht mehr Geld für die Hochschulen Im internationalen Vergleich gibt es kein Land, in dem die Einführung von Studiengebühren zu mehr Geld für die Hochschulen geführt hat. Immer wurden die Grundmittel für die Hochschulen lang- und mittelfristig mindestens im Umfang der Studiengebühren gekürzt. Die Landesregierung plant sogar jetzt schon, bei der Einführung der Globalhaushalte, neue Kürzungen bei den Hochschulen.
2) Kredit und Schuldensystem unsozial Wer in dem von der Landesregierung geplanten Kredit- und Schuldensystem seine Studiengebühren nicht sofort zahlen kann, zahlt letztlich doppelt. Bei 10 Semestern, also 5.000 Studiengebühren muss bei Raten von 50 Euro nach Berechnungen der FU Berlin insgesamt, mit Zins und Zinseszins, 10.700 Euro zurückgezahlt werden.Studierenden mit reichem Elternhaus zahlen also weniger Studiengebühren als solche mit armem. Frauen werden wegen ihres durchschnittlich geringeren Lebenseinkommens zudem wesentlich länger zurückzahlen müssen als Männer. In Australien gibt dabei eine Differenz von 17 zu 51 Jahren.
3) Keine Geld-zurück-Garantie Entgegen der Äußerungen von Herrn Pinkwart gibt es im Gesetzentwurf keine Geld-zurück-Garantie. Der Passus des Referentenentwurfes § 11 „kann die Hochschule auf der Grundlage der empfohlenen Maßnahmen Studienbeiträge ganz oder teilweise rückerstatten oder künftig ermäßigen oder erlassen“ ist im Vergleich zum Kabinettsentwurf sogar gestrichen worden. Studierenden hatten bei schlechter Lehre keine Möglichkeit ihre Rechte einzuklagen, sondern die Entscheidung zurückzuzahlen oder nicht, liegt bei den Hochschulleitungen.
4) Keine Verbesserung der Lehre Studierende können, anders als im Gesetzentwurf behauptet, keine Kunden sein und mit ihrer Nachfrage einen Steuerungseffekt für die Hochschulen haben. Durch Numerus-Clausus –Schranken, unterschiedliche Studienordnungen und soziale Bindungen an den Studienort sind ihre Wechselmöglichkeiten stark eingeschränkt. Bei der Diskussion um die Zukunft der ZVS formuliert die Landesregierung das Ziel, Hochschulen sollten sich die Studierenden, bei Studiengebühren aber die Studierenden die Hochschule aussuchen. Beides ist nicht vereinbar.
„Dieser Gesetzentwurf ist fatal. Es wird die soziale und finanzielle Schieflage unseres Bildungssystems verschärfen“, fasste Jochen Dahm, Geschäftsführer des Aktionsbündnisses gegen Studiengebühren zusammen.
Weitere Kritikpunkte, ausführliche Erklärungen, Hintergründe und Quellenangaben finden Sie in der Stellungnahme des Aktionsbündnisses zum Referentenentwurf des HFGG unter
abs-nrw.de.