Zum heutigen Beschluss der Studiengebührensatzung an der Hochschule Duisburg-Essen erklärte Jochen Dahm, Geschäftsführer des Aktionsbündnis gegen Studiengebühren (ABS):
„Diese Gebührensatzung ist offensichtlich rechtswidrig zustande gekommen. Der Hochschulleitung pokert hoch. Sollten wir vor Gericht gewinnen, wird sie alle Studiengebühren zurückzahlen müssen.“
Der Senat der Universität Duisburg-Essen hatte bei seiner Sitzung am Freitag trotz der gestrigen Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Das Verwaltungsgericht hatte entschieden, dass der klagende studentische Senator Marcel Winter zwar nicht im voraus den Nicht-Ausschluss der Öffentlichkeit beantragen könne. Ein im Nachhinein festgestellter Verstoß gegen das Öffentlichkeitsgebot würde aber zur Nichtigkeit getroffener Entscheidungen führen.
Einer solcher Verstoß ist aus Sicht des Aktionsbündnis gegen Studiengebühren (ABS) in Duisburg-Essen begangen worden. So wurde etwa entgegen Geschäftsordnung und Hochschulgesetz NRW die Öffentlichkeit schon vor Beginn der Sitzung ausgeschlossen. Zwei Hundertschaften der Polizei hinderten rund 70 interessierte Studierende an der Teilnahme. Auch die Tagesordnung der Sitzung wurde nicht ordnungsgemäß abgestimmt. Im Verlauf der Sitzung wurde schließlich mit 12 zu 8 Stimmen eine Studiengebührensatzung beschlossen.
Das ABS kündigte an, gegen den Beschluss gerichtlich vorzugehen. Auch für andere Hochschulstandorte in denen Gebührensatzung unter Ausschluss der Öffentlichkeit beschlossen wurden – etwa Köln, Bonn, Gelsenkirchen und Wuppertal – wären Klagen wahrscheinlich.