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04.12.2005

Studiengebühren

Westpolbeitrag vom 04.12.2005

Sendemanuskript der WDR-Westpolsendung vom 4.12.2005 Originalquelle

Studentenprotest im Landtag. Sie wollen die Studiengebühren auf keinen Fall und machen dies lautstark deutlich. Auch die Abgeordneten streiten. Während CDU und FDP dafür sind, lehnt die Opposition den Gesetzesentwurf kategorisch ab. Sie unterstützt die demonstrierenden Studenten. Die fühlen sich bestärkt durch ein Gutachten, das rechtliche Zweifel am Gesetz äußert.
Kritikpunkt Vertrauensschutz

Betroffen seien alle Studenten, die bereits in Nordrhein-Westfalen studieren. Sie sollen ab dem Sommersemester 2007 Studiengebühren bezahlen. Obwohl ihnen von der damaligen rot-grünen Landesregierung etwas anderes versprochen wurde so der Gutachter Wilhelm Achelpöhler.

O-Ton Wilhelm Achelpöhler, Gutachter: "Da hat der Gesetzgeber ausdrücklich gesagt, die Studenten in NRW hätten die Gewissheit ihr Studium gebührenfrei zu beenden und dieses Vertrauen wird jetzt enttäuscht. Es wird jetzt gesagt. Nein, ihr müsst doch Studiengebühren bezahlen."

Doch ob die Studenten und ihre Vertreter damit durchkommen, ist keineswegs sicher. Das sieht nicht nur die neue schwarz-gelbe Landesregierung so. Auch der an der Universität Münster lehrende Verfassungsrechtler Janbernd Oebbecke kann die Argumentation des Gutachters nicht nachvollziehen.

O-Ton Professor Janbernd Oebbecke, Verwaltungsrecht Universität Münster: "Die Diskussion über Studiengebühren gibt es schon seit längerer Zeit. Alle Studenten, die jetzt studieren, sind zu einer Zeit angefangen als das streitig diskutiert wurde und dann muss man damit rechnen, dass die Regelungen sich ändern, wenn sich die Mehrheiten ändern."

Kritikpunkt Gleichbehandlung

Jede Hochschule soll für sich entscheiden, ob sie Gebühren von den Studenten verlangt und wie hoch sie sind. So steht es im Gesetzentwurf. Die Kritiker sehen darin eine Ungleichbehandlung und deshalb einen Verstoß gegen die Verfassung.

O-Ton Wilhelm Achelpöhler, Gutacher: "Das Problem dabei ist, dass dann für die gleiche Leistung meinetwegen das Medizinstudium oder das Jurastudium oder Lehramtstudium an einer Hochschule Geld bezahlt werden muss und an der anderen Hochschule kein Geld gezahlt werden muss. Obwohl sich der Student die Hochschule gar nicht aussuchen kann, weil wir einen derartigen Mangel an Studienplätzen haben, das wir einen flächendecken Numerus Clausus haben."

Doch ob die ungleichen Studiengebühren tatsächlich gegen die Landesverfassung verstoßen ist auch umstritten. Das Recht könnte sehr wohl auf Seiten der Landesregierung sein, sagt Verfassungsrechtler Janbernd Oebbecke.

O-Ton Prof. Janbernd Oebbecke, Verwaltungsrecht Universität Münster: "In der Landesverfassung ist ausdrücklich vorgesehen, dass die Hochschulen Selbstverwaltung genießen und wo Selbstverwaltung entscheidet, werden unterschiedliche Regelungen getroffen. Die Abwassergebühren sind auch nicht überall im Lande gleich hoch."

Umstritten ist außerdem die Geld-zurück-Garantie. Die Idee von Wissenschaftsminister Pinkwart: Studenten sollte ihre Gebühren zurück erhalten, wenn z. B. Vorlesungen ausfallen und sich das Studium unnötig verlängert. Für diese Idee wurde Pinkwart in der Öffentlichkeit gelobt. Doch aus der einklagbaren Garantie wurde im Gesetzestext ein Petitionsgremium. Dort sollen strittige Fälle diskutiert werden.

O-Ton Andreas Pinkwart, FDP, Wissenschaftsminister: "Es gibt kein Klagerecht, das haben wir von Anfang an gesagt, weil wir nicht die Studierenden und die Hochschulleitung vor die Gerichte führen wollen, sondern wir wollen sie produktiv binden in den Hochschulen und wir halten eine Befassung in einem Gremium für sehr wirksam."

Keine Klagemöglichkeit also für gebührenzahlende Studenten. Ein weiterer Grund, warum sie nicht nur gegen das Gesetz demonstrieren, sondern auch vor Gericht ziehen wollen.

O-Ton Jochen Dahm, Aktionsbündnis gegen Studiengebühren: "Wir glauben, wenn das nicht geändert wird, dann ist es wirklich erfolgreich für alle Studierenden zu klagen. Wir werden Musterfälle konstruieren und dann eine Klagewelle anstrengen."

Die Klagewelle kommt ins Rollen, wenn das Gesetz verabschiedet ist. Bis zur Klärung vor dem Verfassungsgericht könnte es ein langer Weg werden.


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